Landesrat Sepp Eisl


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Neuer Vorschlag für Feuerbeschau
(17.12.2011) Die Eckpunkte für einen Entwurf zur Neugestaltung der Feuerbeschau hat Landesrat Sepp Eisl dem Landtag vorgestellt. Bei Kleinwohnhäusern ist zukünftig keine Feuerbeschau mehr notwendig, und die Wahlfreiheit zwischen einer Kommission und zivilen befugten Sachverständigen wird neu eingeführt.

"Mein Ziel ist eine Verwaltungsvereinfachung, die für die Hauseigentümer keine Mehrbelastung, sondern eine Erleichterung mit sich bringt. Vor allem der Entfall der Feuerbeschau bei Kleinwohnhäusern bringt für Bürger und Gemeinden eine große Entlastung", sagte  Landesrat Eisl.

Details zu den neuen Bestimmungen
Die bisherige Vorgehensweise sah vor, dass eine mehrköpfige Kommission aus diversen Sachverständigen und Mitarbeitern der jeweiligen Gemeinde jedes Wohnobjekt genauestens unter die Lupe genommen haben. Eine fünfköpfige Kommission war dabei keine Seltenheit. Neue Erkenntnisse aus Gesprächen mit Experten sind, dass Brände in Kleinwohnhäusern (das heißt, bis zu fünf Wohnungen auf zwei Stockwerken und Dachgeschoß) beziehungsweise in Wohnräumlichkeiten oft durch Fehlverhalten der Bewohner und nicht aufgrund technischer Ursachen ausgelöst werden.

Keine Feuerbeschau mehr für Kleinwohnhäuser
Ein Eckpunkt der geplanten Gesetzesänderungen ist, dass Kleinwohnhäuser generell von der Feuerbeschau ausgenommen werden sollen. Zudem soll die Feuerbeschau zukünftig auch von befugten Sachverständigen durchgeführt werden können. Eine Kommission wird es auch weiterhin geben. Die Bürger sollen zukünftig die Wahlfreiheit haben, zwischen der behördlichen Kommission oder einem zivilen befugten Sachverständigen zu entscheiden. Bei Wohnbauten, die größer sind als ein Kleinwohnhaus, soll sich die Feuerbeschau in Hinkunft nur auf Allgemeinflächen wie Garagen oder Kellerräumlichkeiten beschränken. Eine Beschau der Wohnräumlichkeiten soll entfallen. Nach einer Anhörung des Ortsfeuerwehrkommandanten beziehungsweise des Leiters der Berufsfeuerwehr kann die jeweilige Gemeinde durch Erlass einer Verordnung auch größere Wohnhäuser von der Beschaupflicht ausnehmen. (frawie)


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