Landesrat Sepp Eisl


Mitglied der Salzburger Landesregierung

Aktuelle Fotos auf Flickr

News Sepp Eisl >> Menschen
SALK: Vorschlagskommission mit neuer Ausschreibung nicht befasst

(06.08.2010) Landesrat Sepp Eisl hat in einem Schreiben an LH-Stv. Brenner am Donnerstag deutlich dargelegt, dass die Vorschlagskommission bei einer rechtskonformen Vorgehensweise in die Erstellung oder Abänderung einer Ausschreibung eingebunden werden muss. In 4 Punkten legt LR Eisl deutlich die Wichtigkeit des Themas dar und unterbreitete neuerlich ein Gesprächsangebot.

Die wichtigsten Passagen des Schreibens zu den Themen Abänderung der Ausschreibung, widersprüchliche Aussage von GF van der Vorst und zum Gutachten über die Weisungsbefugnis der Landesregierung gegenüber den SALK können hier im Originalzitat nachgelesen werden. 

Fachspezifische Habilitation nicht mehr Teil der Ausschreibung?

"Entgegen deinen Darstellungen in der Öffentlichkeit bzw. der Ausführungen von GF van der Vorst ist es keineswegs so, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausschreibung bereits abschließend erfüllt wären bzw. die von dir gewählte überhastete Vorgangsweise von allen maßgeblich berufenen Mitwirkenden in dieser Form auch mitgetragen wird. So liegt derzeit etwa noch keine Mitwirkung durch die Vorschlagskommission hinsichtlich des abgeänderten Ausschreibungstextes vor. Informationen nach soll Frau Mag. Rotschopf mittlerweile diese Änderung der Ausschreibung dahingehend vorgeschlagen haben, dass die fachspezifische Habilitation aufgelockert werden soll um einer potentiellen weiblichen Bewerberin, welche keine fachspezifische Habilitation aufweist, die Bewerbung zu ermöglichen. Das ist eine wesentliche Abänderung des Anforderungsprofils, zu der unbedingt im Sinne des Salzburger Objektivierungsgesetzes der Vorschlagskommission das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsrecht einzuräumen ist"

Eisl unterbreitete bereits vor mehr als einer Woche Gesprächsangebot
"Bereits in meinem Schreiben an GF van der Vorst vom 28.7.2010, welches durchschriftlich auch dir zugegangen ist, habe ich darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Diskussion in dieser Angelegenheit für das Haus und die Mitarbeiter schädlich ist und ich daher von meiner Seite aus keine Information der Medien vornehmen werden. Auf das von mir an Stelle dessen vorgeschlagene Abstimmungsgespräch, welches ich dir auch in unserem Telefonat letzte Woche am Mittwoch angeboten habe, wurde bisher zu keinem Zeitpunkt reflektiert. Im Gegenteil muss ich zur Kenntnis nehmen, dass bereits am Tag nach meiner Weisung und seither täglich die Angelegenheit entweder vom Geschäftsführer oder seitens der SPÖ ausschließlich über die Medien und zu keinem Zeitpunkt auf dem Gesprächsweg thematisiert worden ist."

Vorgehen von LH-Stv. Brenner unverständlich
"Die von GF van der Vorst übermittelten Unterlagen habe ich erhalten. Darin zitiert sich Geschäftsführer van der Vorst selbst dahingehend, dass die Ausschreibung der Leitungsposition(en) Gynäkologie Anfang 2011 erfolgen soll (vgl seine Protokollanmerkungen zur Besprechung am 18.5.2010). Allein schon daher ist es für mich unverständlich, warum nunmehr offensichtlich über große Druckausübung deinerseits versucht wird, diese Ausschreibung trotz von mehreren Seiten geäußerten Bedenken bzw. offener Fragen überhastet durchzuführen. Eine rechtliche Notwendigkeit dafür, wie von dir angeführt, gibt es dafür jedenfalls nicht."

Gutachten aus Zeit von SPÖ Landesrat Buchinger bestätigt eindeutig Zuständigkeit des Personal-Landesrates
"An einer öffentlichen Auseinandersetzung, welche Weisungsbefugnis dir in SALK-Angelegenheiten zukommt oder nicht, bin ich nicht interessiert, da sie weder dem Haus, noch den Mitarbeitern oder PatientInnen etwas bringt. Ich halte dazu lediglich fest, dass nach einem unter der Personalressortzuständigkeit von LR Buchinger verfassten Gutachten von HR Dr. Faber unzweifelhaft feststeht, dass in dienstrechtlichen Angelegenheiten ein uneingeschränktes Weisungsrecht der Landesregierung sowohl gegenüber dem Geschäftsführer der SALK als auch gegenüber allen anderen in den SALK beschäftigten Landesbediensteten zukommt und dass diese Aufgabe nur dem Personalressort zugeordnet und nicht unter mehreren Regierungsmitgliedern disponibel ist. Klar ist, dass es sich bei der gegenständlichen Ausschreibung, welche im Übrigen nach dem Objektivierungsgesetz und nicht nach dem Stellenbesetzungsgesetz durchzuführen ist, um eine dienstrechtliche Angelegenheit handelt." (CG/frawie) 





Zurück


LR Sepp Eisl

Ihr Landesrat Sepp Eisl

Kontakt:
E-Mail: eisl@salzburg.gv.at | Telefon: +43 662 8042 - 2359 | Fax: +43 662 8042 - 2855
www.seppeisl.at und www.salzburg.gv.at/eisl

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr

Postanschrift:
Landesrat Sepp Eisl, Postfach 527, 5010 Salzburg

Adresse:
Landesrat Sepp Eisl, Kaigasse 14, 5010 Salzburg