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(16.1.2012) Nach eingehenden Verhandlungen konnte vergangene Woche ein Gesetzesentwurf zur Ausformulierung an die Legisitik übermittelt werden. Heute hat die Salzburger Landesregierung dem Ressortvorschlag zugestimmt. Im neuen Gesetz ist der Wegfall der Bewilligung für einen Großteil der Solaranlagen vorgesehen. Zusätzlich sollen auch noch Anlagen bewilligungsfrei werden, die auf Fassaden aufgebracht werden.
"Ich freue mich, dass zukünftig großteils keine Bewilligungen mehr bei thermischen Solar- und Photovoltaikanlagen notwendig sind. Somit können an Fassaden und Dächern unkompliziert und vor allem ohne Bürokratie Anlagen errichtet werden. Die bisherige Begrenzung der bewilligungsfreien Anlagenfläche mit höchsten 25 % des Daches fällt somit weg", sagt Energie Landesrat Sepp Eisl. Alle Anlagen, die in eine Fassade integriert oder parallel zur Dachfläche eines Gebäudes montiert werden, sind bewilligungsfrei. "Auch in der viel diskutierten Frage um aufgestellte Solaranlagen ist eine Lösung gelungen, die sowohl die Nachbarschaftsrechte wahrt, wie auch eine Bewilligungsfreistellung ermöglicht", so Eisl weiter.
Lösung auch für aufgestellte Solaranlagen gefunden
Bei aufgestellten Solaranlagen musste gesetzlich gesichert werden, dass Nachbarrechte gewahrt bleiben (z.B. Schattenwurf). "Die Bestimmung sieht vor, dass eine aufgestellte Solaranlage bei Häusern innerhalb eines 45 Grad Winkels zur Traufe bewilligungsfrei errichtet werden kann", sagt Landesrat Sepp Eisl. Auf Nebengebäuden (zum Beispiel Garagen) können Solaranlagen ebenfalls bewilligungsfrei errichtet werden wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Baurechtliche Bewilligungen sind nur mehr bei Anlagen notwendig, die die gesetzlich vorgesehenen Nachbarrechte berühren oder die 45 Grad Linie überragen.
Nach Beschlussfassung in der nächsten Regierungssitzung wird die Vorlage in Begutachtung gehen und dann in den Landtag eingebracht. (frawie)
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Solaranlagen zukünftig ohne Bewilligung errichten
(16.1.2012) Nach eingehenden Verhandlungen konnte vergangene Woche ein Gesetzesentwurf zur Ausformulierung an die Legisitik übermittelt werden. Heute hat die Salzburger Landesregierung dem Ressortvorschlag zugestimmt. Im neuen Gesetz ist der Wegfall der Bewilligung für einen Großteil der Solaranlagen vorgesehen. Zusätzlich sollen auch noch Anlagen bewilligungsfrei werden, die auf Fassaden aufgebracht werden."Ich freue mich, dass zukünftig großteils keine Bewilligungen mehr bei thermischen Solar- und Photovoltaikanlagen notwendig sind. Somit können an Fassaden und Dächern unkompliziert und vor allem ohne Bürokratie Anlagen errichtet werden. Die bisherige Begrenzung der bewilligungsfreien Anlagenfläche mit höchsten 25 % des Daches fällt somit weg", sagt Energie Landesrat Sepp Eisl. Alle Anlagen, die in eine Fassade integriert oder parallel zur Dachfläche eines Gebäudes montiert werden, sind bewilligungsfrei. "Auch in der viel diskutierten Frage um aufgestellte Solaranlagen ist eine Lösung gelungen, die sowohl die Nachbarschaftsrechte wahrt, wie auch eine Bewilligungsfreistellung ermöglicht", so Eisl weiter.
Lösung auch für aufgestellte Solaranlagen gefunden
Bei aufgestellten Solaranlagen musste gesetzlich gesichert werden, dass Nachbarrechte gewahrt bleiben (z.B. Schattenwurf). "Die Bestimmung sieht vor, dass eine aufgestellte Solaranlage bei Häusern innerhalb eines 45 Grad Winkels zur Traufe bewilligungsfrei errichtet werden kann", sagt Landesrat Sepp Eisl. Auf Nebengebäuden (zum Beispiel Garagen) können Solaranlagen ebenfalls bewilligungsfrei errichtet werden wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Baurechtliche Bewilligungen sind nur mehr bei Anlagen notwendig, die die gesetzlich vorgesehenen Nachbarrechte berühren oder die 45 Grad Linie überragen.
Nach Beschlussfassung in der nächsten Regierungssitzung wird die Vorlage in Begutachtung gehen und dann in den Landtag eingebracht. (frawie)
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